
Kein Rechtsschutz: Gefängnis oder Tod als Alternative für einen 17-jährigen – Realität im „Dritten Reich“ –
1. Leserbrief: Der Mann hatte keine Wahl: 17.Dezember: „Ehemaliger KZ-Wachmann: ,Habe niemanden was getan,“
Mir tut der 93-Jährige leid. Wie kann die Richterin, die ca. 30 Jahre nach den Geschehnissen 1944/1945 geboren wurde, sich in diese Zeit hineinversetzen? Der Angeklagte war nur ein kleiner Soldat, den man dort hinbeordert hatte. Was sollte er machen? Sich erschießen lassen? Michael D.
2. Leserbrief: Naive Richterin? Für die Hinterbliebenden der Opfer des Naziregimes ist es wichtig und richtig, dass der Prozess gegen den ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof geführt wird. Unverständlich und auch nur schwer nachzuvollziehen ist jedoch die Naivität (oder ist es Arroganz?) der Richterin. Nur wer hier in der Nachkriegszeit, in nahezu uneingeschränkter Freiheit aufgewachsen ist, kann glauben, dass der Angeklagte nicht davon ausgehen musste, dass eine Befehlsverweigerung das Ende der eigenen Existenz hätte bedeuten können. Gunnar W.
3. Leserbrief: Zeitzeugen anhören: Diesen Prozess verfolge ich von Anfang an mit Unbehagen. Ich habe die letzten beiden Jahre als Luftwaffenhelfer in Berlin erlebt und weiß noch sehr gut, wie man sich als Heranwachsender damals im Hitler begeisterten Deutschland gefühlt hat. Diese Zeit und das Bewusstsein in den Köpfen gerade von jungen, im „Dritten Reich“ groß gewordenen Deutschen ist heute unmöglich nachzuempfinden, es sei denn, man hat diese Zeit bewusst erlebt. Von einem damals 17 bzw. 18 Jahre alten Jungen heute zu erwarten, dass er zwischen Gehorsam und und ethisch begründeter Menschlichkeit wohl hätte abwägen können, ist deshalb schlicht absurd. All das macht diesen Prozess so überaus fragwürdig. Und bei allem guten Willen: Jede heutige Richterin ist da einfach überfordert. Zumindest müsste sie Zeitzeugen anhören, die damals etwa in dem Alter waren und Uniform trugen. Noch leben genügend davon. Freyr S. , Wedel
4. Leserbrief: Eine schwierige Wahl: 14. Januar: „Der falsche Zeuge, Zweifel an den Aussagen von Peter Loth im Prozess gegen den Wachmann des KZ Stutthof erhärten sich“
Ich halte es nach wie vor für zynisch, von einem 17-jährigen zu erwarten, dass er sich, vor die Wahl zwischen einem sicheren Leben mit geregeltem Dienst, drei Mahlzeiten am Tag, Bett und außer Lebensgefahr oder einem Leben unter freiem Himmel in Dreck und Schnee, bei unsicherer Verpflegung, selten trockener Kleidung, stets unterbrochener Nachtruhe, unter ständigem Beschuss von Land und aus der Luft und mit Aussicht auf russische Gefangenschaft gestellt, für die zweite Alternative entscheidet. Hans-Otto S., Buchholz

Viele Grüße an die mir unbekannten Soldaten, die freiwillig oder unter Zwang für ihr Land Wehrdienst leisten!
5. Leserbrief: Was für eine Farce: Das ist doch ein Skandal. Es wird vom Gericht jemand als Zeuge geladen, der erkennbar falsche Angaben gemacht hat, und die Vorsitzende Richterin lässt ihn trotzdem als Zeugen zu. Durch die Recherchen von Juristen stellt sich heraus, dass der angebliche Zeitzeuge zu seiner Vergangenheit gelogen hat, und erst jetzt kontrolliert offensichtlich die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring die Akten. Was für eine Farce. Offensichtlich war die Richterin so damit beschäftigt, sich mit diesem Verfahren zu profilieren, dass sie sich gar nicht um den Wahrheitsgehalt der Zeugen gekümmert hat. Frau Meier-Göring hat sich nicht nur durch diesen Fauxpas disqualifiziert. Derk L.
#HamburgerAbendblatt, Briefe an die Redaktion, Hamburger Abendblatt, Donnerstag, 19. Dezember 2019, (für Leserbriefe 1-3)
Tuscade meint: „Wir sollten Schrecken des Krieges und vor allem die des Holocaust niemals vergessen – bei der Verarbeitung der Vergangenheit nicht zuletzt den gesunden Menschenverstand walten lassen“ –
2 Antworten zu #Ethisch begründete #Menschlichkeit kontra #Gerechtigkeit durch „Rechtsprechung“